RB Salzburgs Stephan Reiter kritisiert neue Rahmenbedingungen: "So kann man keine Saison seriös zu Ende spielen"

Von SPOX Österreich
Stephan Reiter (l.) und Jesse Marsch (r.).
© GEPA

Nachdem das Konzept für den Restart der heimischen Bundesliga von Seiten der Behörden abgelehnt wurde, herrscht Uneinigkeit in welcher Art und Weise zuvor kommuniziert wurde. Vom amtierenden österreichischen Meister RB Salzburg hagelte es nun Kritik dafür.

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Geschäftsführer Stephan Reiter zeigte sich in einem Interview mit 90minuten.at enttäuscht, die neuen Rahmenbedingungen wären in der Realität schlichtweg nicht umsetzbar: "Das wäre das Ende vieler Strukturen, Klubs und Sportarten. Man darf nicht aus Sicht der Ministerien uns eine Karotte vor die Nase hängen und diese dann wegziehen."

Der Vorschlag, jegliche Kontaktpersonen einer mit Covid-19 infizierten Person in Quarantäne zu geben, sei nicht realisierbar. "Man kann keine Saison seriös zu Ende spielen, wenn zwei Mannschaften, die Betreuer, Schiedsrichter & Co für zwei Wochen in Quarantäne gehen müssen."

Kogler und Anschober schwänzten Gespräch mit Bundesliga

Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler gab der Bundesliga vor der Einreichung des Konzepts positives Feedback. "Da fragt man sich dann schon, ob sich Kogler und Anschober vorher ausgetauscht haben. Und man darf sich zudem auch fragen, wie wichtig es für die beiden Herren ist, wenn keiner von beiden bei dem Gespräch dabei war", ärgerte sich Reiter.

"Es stellt sich für mich eine zentrale Frage: Wenn wir es jetzt nicht hinbekommen, was soll dann im September anders sein? Wir haben aktuell weniger als 2.000 Infektionen, irgendwann müssen wir damit lernen, umzugehen und eine Perspektive für den Mannschaftssport schaffen", fügte der 48-Jährige hinzu.

Mit Geisterspielen würde die finanzielle Situation, dank ausstehender TV- und Sponsorengelder, erträglicher gemacht werden. "Man erlaubt uns zwar zu trainieren, aber nicht zu spielen. Das heißt, wir steigern unsere Kosten, können aber nichts einnehmen. Einfach ausgedrückt ist das so, wie wenn ich einem Gastronomiebetrieb erlaube, seinen Koch anzustellen und zu kochen, aber die Zufahrt zum Restaurant verboten ist."

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