Die Sperre für Sportveranstaltungen jeglicher Art wurde unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise und der Ergebnisse der mündlichen Anhörung verhängt, sie endet am 2. November 2018 um Mitternacht.
Der mehrfache aktuelle Staatsmeister wurde weiters zum Ersatz der Kosten des Verfahrens verpflichtet. Die ÖADR-Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, da innerhalb der zustehenden vierwöchigen Frist noch ein Rechtsmittel erhoben werden kann.