Sagte Lucie Veith von der Interessenvertretung dem SID: "Sportfunktionäre sind gezwungen, darüber nachzudenken, was das Urteil für den Sport bedeutet. Ich hoffe, dass die Köpfe rauchen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die geltenden Regelungen des Personenstandsrechts mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
Das Persönlichkeitsrecht schütze "auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen", hieß es. Der Gesetzgeber habe bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen.
Veith: "Ganz neu denken"
Laut Veith müsse auch der Sport jetzt seine "Hausaufgaben machen", um das Urteil aus Karlsruhe gerecht umzusetzen und die Diskriminierung im Sport zu beenden: "Sport ist kein rechtsfreier Raum".
Die Entscheidung gebe die Möglichkeit, "einfach mal ganz neu zu denken. Denken wir doch mal in anderen Kategorien. Warum sollte es etwa in der Leichtathletik nicht drei Weltmeister über 100 m geben? Oder warum unterscheiden wir nicht nach Größe, Gewicht oder einem anderen Merkmal?"
Intersexuelle Menschen können nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, sie weisen Merkmale beider Geschlechter auf. Oder es lässt sich zwar genetisch eindeutig ein Geschlecht feststellen, dieses entspricht aber nicht der körperlichen Ausprägung.