Der Spieler hatte bei einem privaten Wettanbieter einen dreistelligen Betrag auf eine Niederlage seiner Mannschaft gegen den TSV Aubstadt gesetzt. Dies ist gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verboten.
Das Verfahren gegen den SC Eltersdorf stellten die Richter ein. Der Verein trage weder mittelbar noch unmittelbar eine Schuld oder Mitschuld an den Vorkommnissen. Der Bayernligist habe vielmehr maßgeblich zur Aufklärung beigetragen.
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Der private Wettanbieter hatte nach ersten Hinweisen die Partie aus dem Programm genommen. Eltersdorf verlor das Spiel mit 0:3. Der betreffende Spieler kam nicht zum Einsatz. Die Firma Sportradar hatte in dem Zusammenhang von einem "lokalen Fall" gesprochen und keine außergewöhnlichen Bewegungen auf dem Wettmarkt festgestellt.