Eintracht: Teilausschluss für Zuschauer bestätigt

SID
Eintracht Frankfurt darf für das erste Heimspiel insgesamt nur 20 000 Karten verkaufen
© Getty

Aufsteiger Eintracht Frankfurt ist mit seinem Einspruch gegen einen Teilausschluss der Zuschauer im ersten Heimspiel gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies am Freitag in mündlicher Verhandlung den Widerspruch der Eintracht gegen das Einzelrichter-Urteil vom 27. Juni zurück.

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Es bleibt dabei, dass der Verein für die Begegnung am 25. August gegen Bayer Leverkusen insgesamt nur 20.000 Sitzplatzkarten verkaufen darf, 15.000 an eigene Fans und 5.000 an Gäste-Anhänger. Darüber hinaus muss die Eintracht 50.000 Euro Strafe zahlen.

Unmittelbar nach der Entscheidung des Sportgerichts kündigten Eintracht-Vertreter an, beim DFB-Bundesgericht Berufung einzulegen.

Drei Mal unsportliches Verhalten

Das Sportgericht sanktionierte damit drei Fälle von unsportlichem Verhalten der Eintracht-Anhänger. Der Verein habe zwar in der Vergangenheit bei Fanbetreuung und Sicherheit Teilerfolge erzielt, "ohne jedoch dadurch derart gravierende Vorfälle wie in den Spielen gegen Aachen, 1860 München und den KSC verhindern zu können", sagte Richter Hans Lorenz.

Ein "vereinsseitiges Verschulden" könne zwar nicht festgestellt werden, "der Verein muss sich aber das Verschulden seiner Fans zurechnen lassen", hieß es weiter.

Der Kader von Eintracht Frankfurt im Überblick

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