Darüber hinaus muss Dortmund ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei sämtliche Stehplatzbereiche seiner Anhänger auf der Südtribüne schließen. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird allerdings für sieben Monate zur Bewährung ausgesetzt.
Das heißt, dass der Teilausschluss der Zuschauer nur dann erfolgt, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Insbesondere im Rahmen des Derbys bei Schalke 04 am 26. Oktober 2013 war es vermehrt zu unschönen Zwischenfällen mit Beteiligung Dortmunder Zuschauern gekommen. Schon vor Spielbeginn gab es Böller und Bengalische Feuer im BVB-Fanblock, zudem wurden Fackeln auf das Spielfeld und in angrenzende Schalker Zuschauerblöcke geworfen. Außerdem wurden drei Leuchtraketen auf das Spielfeld und eine auf die Gegentribüne geschossen.
Knallkörper sorgen für Ärger
Aufgrund dieser gefährlichen Situation hatte Schiedsrichter Knut Kircher beide Mannschaften wieder in die Kabine geschickt. Das Spiel begann erst mit sechs Minuten Verspätung. In der 74. Minute wurde dann abermals ein Knallkörper im BVB-Zuschauerbereich gezündet.
Darüber hinaus waren vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des Heimspiels gegen Bayern München am 23. November 2013 Feuerzeuge, Bierbecher und kleine Spraydosen aus dem BVB-Zuschauerbereich in den Münchner Strafraum geworfen worden. Zudem hatte vor Beginn des Auswärtsspiels beim Hamburger SV am 22. Februar 2014 ein Dortmunder Zuschauer während der Schweigeminute für den verstorbenen ehemaligen HSV-Masseur Hermann Rieger eine rechtsradikale Äußerung gerufen.
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