Welche Klubs bis Ende Mai nachbessern und gewisse Vorgaben erfüllen müssen, teilte die DFL nicht mit. Für die 36 Lizenzen der beiden deutschen Profiligen in der Saison 2014/15 haben sich 49 Vereine und Kapitalgesellschaften beworben. In erster Instanz wurde keinem Klub die Lizenz verweigert.
Die Vereine, die noch Bedingungen erfüllen müssen, haben zunächst bis zum 29. April Zeit, Beschwerde gegen die Erstentscheidungen einzulegen. Voraussichtlich am 7. Mai erfolgt die zweite Entscheidung der DFL, gegen die innerhalb von fünf Tagen erneut Beschwerde eingelegt werden kann.
Am 15. Mai tagt erstmals der Lizenzierungsausschuss und entscheidet endgültig über die zweite Beschwerde. Am 28. Mai erfolgt dann die finale Entscheidung durch den Lizenzierungsausschuss über eventuell erforderliche Bedingungserfüllungen und die endgültige Vergabe der Lizenzen.