Das gab das Verwaltungsgericht am Donnerstagabend bekannt. Die Stadt Darmstadt hatte mit Blick auf das brisante Hessenderby zwischen den Lilien und Frankfurt am Samstag (15.30 Uhr/im LIVETICKER) zu Beginn der Woche ein 36-stündiges Aufenthaltsverbot für Eintracht-Fans erlassen.
Einen Eilantrag gegen diese Allgemeinverfügung hatte unter anderem auch der Eintracht-Fanklubverband gestellt. Das bestätigte dessen Anwältin Waltraut Verleih dem SID. Es sei ein Eingriff ins Grundrecht, "die Verfügung ist unverhältnismäßig", kritisierte Verleih.
Etliche Juristen hatten allerdings betont, dass das Aufenthaltsverbot nicht rechtens sei und gekippt werden könne. Das größte Problem der von der Stadt Darmstadt erlassenen Allgemeinverfügung sei der Kreis der Adressaten. "Der ist völlig unbestimmt. Und das geht so nicht", sagte Eintracht-Vizepräsident und Anwalt Stefan Minden der Frankfurter Rundschau.
Stadionverbot gilt weiterhin
Minden verurteilte, dass "massiv in ein Freiheitsrecht von Bürgern" eingegriffen werde. "Wenn der Staat das macht, muss er die Verhältnismäßigkeiten wahren. Und das war beim Stadtverbot ganz offensichtlich nicht der Fall", meinte Minden weiter.
Das Stadtverbot sollte vom 29. April (19.00 Uhr) bis zum 1. Mai (7.00 Uhr) gelten. Für die Anhänger der Frankfurter gilt auch ein Stadionverbot, das allerdings unwiderruflich ist.
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