Es erfolgen künftig neben den Strafen gegen einzelne Spieler die Sanktionen der zuständigen Rechtsorgane gegen einen Verein, wenn dem Klub ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder mehr als zwei Spieler der Mannschaft gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.
Der DFB reagierte aufgrund des jüngsten Falls Marco Russ (Eintracht Frankfurt) und die damit verbundene Frage, inwieweit sich der Vorgang auf die Spielwertungen seines Vereins auswirken kann.
Beim Profi war am Ende der vergangenen Saison eine positive Dopingprobe festgestellt worden, die allerdings auf eine Erkrankung zurückzuführen war.
Einführung ab kommender Saison
"Ein Dopingverfahren und die damit einhergehenden möglichen Spieleinsprüche insbesondere gegen Ende einer Spielzeit würden auf Grundlage der bisherigen Rechts- und Verfahrensordnung des DFB zu langwierigen Prozessen mit den betroffenen und drittbetroffenen Vereinen führen", betonte der DFB.
Mit Blick auf den Schutz des Wettbewerbs würden daher die geltenden Regelungen von FIFA und UEFA übernommen und zur Spielzeit 2016/2017 in Kraft treten, so der DFB.