Kein Verfahren gegen FSV-Vorstände

SID
Harald Strutz bekleidete von 1988 bis 2017 das Amt des Präsidenten beim FSV Mainz 05
© getty

Gegen die ehemaligen Vorstände des FSV Mainz 05 sind derzeit keine Strafverfahren anhängig. Dies ist die Erkenntnis des Aufsichtsrates der Rheinhessen nach einer von der Mainzer Staatsanwaltschaft gewährten Akteneinsicht.

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Dies teilte der Klub am Donnerstag mit. Damit steht der Entlastung des ehemaligen Präsidenten Harald Strutz und dessen früherer Mitstreiter Friedhelm Andres und Manfred Thöne offenbar nichts mehr im Wege.

Auf Basis seiner gewonnenen Erkenntnisse wird sich der FSV-Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung am 14. November mit der Entlastung des ehemaligen Vorstands befassen. Diese Entlastung war im Rahmen der Mitgliederversammlung am vergangenen Montag aus formalen Gründen vertagt worden.

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