Ungeimpfte Arbeitnehmer haben seit 1. November keinen Anspruch auf ihr Gehalt, wenn sie in Quarantäne müssen und ausfallen. Das wurde im §56 des Bundesinfektionsschutzgesetzes festgehalten.
Der Arbeitgeber, in diesem Fall der FC Bayern, kann demnach entscheiden, ob die Arbeitnehmer, in diesem Fall die Bayern-Spieler, die sich aufgrund des Status als Ungeimpfte als Kontaktpersonen der ersten Kategorie bei einem positiv Getesteten in Quarantäne begeben müssen, für die Zeit ihres Ausfalls bezahlt werden.
Bis dato ist öffentlich nur bekannt, dass Kimmich noch nicht gegen das Coronavirus geimpft ist. Weil sich aber auch Serge Gnabry, Jamal Musiala und Eric-Maxim Choupo-Moting in Quarantäne begeben und von der deutschen bzw. kamerunischen Nationalmannschaft abreisen mussten, legt das nahe, dass auch diese Bayern-Profis aktuell noch nicht gegen das Virus geimpft sind.
Für enge Kontaktpersonen gilt laut der aktuellen bayerischen Coronaschutzverordnung eine 14-tägige Quarantänepflicht. Diese endet, wenn während der Isolation keine coronatypischen Symptome auftreten und nach Ablauf dieser 14 Tage ein negatives Testergebnis vorliegt. Allerdings gilt keine Quarantänepflicht für "enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind (ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung)", wie der aktuellen Fassung der bayerischen Coronaschutzverordnung zu entnehmen ist.
Laut Sport1 werde die Lohnfortzahlung bei den Bayern zwar thematisiert, eine Entscheidung im Vorgehen sei jedoch noch nicht gefallen. Eine Nachfrage der Bild bei diesem Thema habe der Rekordmeister laut Bericht unbeantwortet gelassen. Kimmich würde bei einem geschätzten Jahresgehalt von 17,5 Millionen Euro im Falle einer siebentägigen Quarantäne rund 327.000 Euro entgehen, die der Rekordmeister einbehalten dürfte.
Sollten auch Musiala, Gnabry und Choupo-Moting ungeimpft sein und der FCB eine Lohnfortzahlung verweigern, würde der Klub wöchentlich laut Sport1 rund 740.000 Euro sparen.