Das Urteil des DFB-Sportgerichts gab der Verband am Montag bekannt. Saarbrücken kann bis Dienstag eine mündliche Verhandlung gegen den Beschluss im Einzelrichterverfahren beantragen.
Saarbrücker Fans hatten vor Anpfiff des Drittliga-Punktspiels bei der SV Elversberg am 25. Januar im Gästeblock Rauchbomben gezündet sowie während der Begegnung Bierbecher und eine Schnupftabakdose auf das Spielfeld geworfen.
Zudem hatten Saarbrücker Anhänger nach 58 Minuten ein Durchgangstor zum Spielfeld eingedrückt und damit für eine rund zweiminütige Spielunterbrechung gesorgt.
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