Der VfL beklagt in seiner Begründung für den Einspruch, dass trotz ausdrücklichen Ersuchens keine Anhörung des Klubs vor dem Kontrollausschuss gewährt wurde, der das Strafmaß beantragt hat.
"Um es deutlich zu sagen: Wir tun alles, um die tatsächlich Verantwortlichen zu ermitteln und im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Rechenschaft zu ziehen. Zuschauerteilausschlüsse sind jedoch Kollektivstrafen, die nicht nur wirtschaftliche Probleme verursachen und dem Image des Fußballsports schaden. Sie richten sich vor allem gegen rechtstreue Fans und Vereine, die in der Folge für Taten bestraft werden, die sie selbst nicht begangen haben. Und deshalb sollten sie auch tatsächlich ultima ratio, also letztes Mittel sein", sagte VfL-Geschäftsführer Jürgen Wehlend.
Vermummte Osnabrücker Anhänger hatten in der Partie bei Jahn Regensburg am 25. März Bengalische Feuer abgebrannt, was zu dem Urteilsspruch geführt hatte.
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