Die turnusmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison durch den DFB hatte beim Klub aus Thüringen eine Liquiditätslücke ergeben. Diese konnte der Erfurt innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig schließen, was einen Auflagenverstoß darstellt. Das DFB-Statut 3. Liga sieht den Abzug eines Punktes vor, wenn eine Liquiditätslücke nur zu 51 bis 90 Prozent geschlossen werden kann.
Der Punktabzug ist noch nicht rechtskräftig. Erfurt hat die Möglichkeit, der Entscheidung innerhalb von drei Tagen offiziell beim Zulassungsbeschwerdeausschuss des DFB zu widersprechen.
In der Tabelle belegen die Erfurter nach 25 Spieltagen den letzten Platz. Rechnet man den Punktabzug ein, hätte das Gründungsmitglied der 3. Liga nun 17 Zähler auf dem Konto. Der Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz würde damit elf Punkte betragen.