Das entschied der Internationale Sportgerichtshof CAS am Donnerstag in Lausanne und hob gleichzeitig eine provisorische Verfügung des Kantonsgerichts Waadt auf.
Dieses hatte Anfang Oktober von der UEFA verlangt, Sion in den laufenden Wettbewerb einzugliedern. Sion muss zudem zwei Drittel der Verfahrenskosten zahlen, ein Drittel geht zu Lasten der UEFA.
"CAS wird UEFA niemals öffentlich bloßstellen"
Außerdem muss der Klub rund 32.000 Euro Entschädigung an die UEFA zahlen.
"Diese Entscheidung haben wir erwartet. Der CAS wird die UEFA niemals öffentlich bloßstellen", sagte Sions Anwalt Alexander Zen-Ruffinen.
Christian Constantin, Präsident der Walliser, hatte im Vorfeld bereits angekündigt, dass er das Urteil im Falle einer Niederlage vor dem Schweizer Bundesgericht anfechten will. Dafür hat Sion nach Erhalt der Urteilsbegründung 30 Tage Zeit.
Sion war von der UEFA wegen des Einsatzes von sechs nicht spielberechtigten Profis in den Play-offs gegen Celtic Glasgow aus der laufenden Europa League ausgeschlossen worden.
Seitdem kämpft der Klub mit allen juristischen Mitteln, um den Ausschluss wieder rückgängig zu machen.
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