Mit der Beschwerde wird sich nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona beschäftigen.
"Das Bundesstrafgericht wird entscheiden, ob er für die Dauer des Auslieferungsverfahrens in Haft bleiben muss. Den Entscheid des Bundesstrafgerichts kann sowohl die inhaftierte Person als auch das Bundesamt für Justiz beim Bundesgericht in Lausanne anfechten", hieß es in einer Mitteilung.
Die Schweizer Behörden teilten zudem mit, dass bislang kein formelles Auslieferungsersuchen aus Washington für die sieben Männer vorliegt. Die USA haben Zeit bis zum 3. Juli, um die Auslieferung der unter Korruptionsverdacht stehenden Funktionäre des Fußball-Weltverbands zu beantragen.
Die hochrangigen Funktionäre - darunter auch die beiden FIFA-Vizepräsidenten Jeffrey Webb (Kaimaninseln) und Eugenio Figueredo (Uruguay) - waren Ende Mai vor dem 65. FIFA-Kongress in Zürich von der Kantonspolizei festgenommen worden. Bei den aus den USA arrangierten Verhaftungen geht es um die Annahme von Schmiergeldern.
>