Im September 2016 hatte die UEFA die JFA darüber informiert, dass ihre Bewerbung vom Exekutivkomitee nicht an den UEFA-Kongress weitergeleitet wird, da die Zulassungskriterien nicht eindeutig erfüllt seien.
Der JFA legte daraufhin beim CAS Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Das CAS-Gremium stellte fest, dass die zuständige Stelle der Mitgliedsanträge der UEFA-Kongress und nicht das Exekutivkomitee ist. Aus diesem Grund bestätigte es die Beschwerde teilweise und übermittelte den Antrag der JFA für eine Entscheidung an den UEFA-Kongress.
Allerdings gab das Gremium auch bekannt, dass Jersey laut UEFA-Satzung nicht verlangen kann, unverzüglich als UEFA-Mitglied anerkannt zu werden. Es könnten nur europäische Verbände Mitglied werden, die einem "von der UN anerkannten, unabhängigen Staat" angehören und "im Gebiet ihres Landes für die Organisation und Durchführung des Fußballsports verantwortlich sind".
Jersey ist mit knapp 100.000 Einwohnern die größte Kanalinsel, die zum britischen Königreich gehört.