Es geht weiterhin um den Vorwurf, dass die Vereine in ihren Haushaltsberichten viel höhere Kapitalgewinne und Leistungsansprüche für ihr Personal verbucht haben als zulässig.
Die FIGC ist nun der Auffassung, entsprechende Verstöße belegen zu können. Man habe weitere Dokumente geprüft und stelle einen Antrag auf eine teilweise Aufhebung des Urteils, das das Berufungsgericht im April gefällt hatte, teilte der Verband mit. Ursprünglich war gegen elf Vereine und 59 Führungskräfte ermittelt worden, bei der Wiederaufnahme geht es um neun Klubs und 52 handelnde Personen.
Juventus erklärte, dass der Klub über den Antrag der Staatsanwaltschaft informiert worden sei. Man sei jedoch weiterhin sicher, beweisen zu können, dass man korrekt gehandelt habe.
Juventus, der erfolgreichste Verein Italiens, wird auch von der italienischen Staatsanwaltschaft und der Marktaufsichtsbehörde wegen angeblicher Bilanzfälschung untersucht. Die Turiner Staatsanwälte haben beantragt, dass der ehemalige Vorsitzende Andrea Agnelli und elf weitere Personen vor Gericht gestellt werden.