Dies hatte die Klubversammlung des Vereins am 23. Juli nach einem Antrag des Mitglieds Ulla Hoppen gefordert. Hintergrund des "Hoppen-Antrags" war der Vorwurf, Ismaik habe sich, indem er die Zahlung für die Drittliga-Lizenz verweigerte, einer Hauptpflichtverletzung schuldig gemacht. Die Kündigung sollte bis 24. Januar 2018 ausgesprochen werden - unter dem Vorbehalt "nach Zustimmung des Verwaltungsrats". Dieser erfolgte nun nicht.
Die zuständigen Gremien seien nach Einholung eines juristischen Gutachtens sowie "sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Pro und Contra" zur Ansicht gelangt, dass "eine Umsetzung des Mitgliederbeschlusses eine Schmälerung der Handlungsmöglichkeiten und der Rechtspositionen des Vereins nach sich ziehen würde", hieße es.
Eine außerordentliche Kündigung der Kooperation mit der HAM International Ltd. war allein deshalb schwierig, weil sich in dem Vertrag Medienberichten zufolge keinerlei konkrete Zahlungsverpflichtung für Ismaik findet. Außerdem hatten sich die Gesellschafter nach der Nichterteilung der Drittliga-Lizenz auf eine Fortsetzung der Kooperation geeinigt. Mit dem damals unterzeichneten Sanierungsbeschluss wurde die Insolvenz verhindert.