"Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD): "Darum haben wir jetzt eine Verordnung vorgelegt, die das sogenannte Public Viewing ermöglicht und gleichzeitig einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner vorsieht. Über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssen die Kommunen entscheiden."
Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die in der Regel geltenden Lärmschutzstandards aufgrund der späten Anstoßzeiten an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen sie im Einzelfall abwägen, zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe.
Die Bundesregierung folgt damit einer Bitte der Länder und des Deutschen Städtetags. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und bei der Europameisterschaft 2008 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Allerdings werden die WM-Spiele in Brasilien aufgrund der Zeitverschiebung zu Deutschland teilweise erst mitten in der Nacht (deutscher Zeit) angepfiffen.
Die WM 2014 im Überblick