Das Sportgericht des DFB verurteilte den Klub zu dieser Strafe, weil im Auswärtsspiel der Veilchen am 22. Juli in Ingolstadt (0:0) in der 60. Minute Knallkörper aus dem Auer Zuschauerblock aufs Spielfeld geworfen wurden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Der Kader von Erzgebirge Aue