Sollten sich beide Vereine bis zum 4. Oktober 2015 "einen schwerwiegenden Wiederholungsfall" leisten, müssen sie demnach ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. In diesem Fall dürfte der FCK nur 30.000 Eintrittskarten an Heimzuschauer verkaufen, der KSC 17.000.
Beiden Vereinen wurde zudem die Auflage gemacht, je mindestens 20.000 Euro in Projekte und Maßnahmen zu investieren, die der Gewaltprävention dienen. Die Klubs haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Einige Minuten nach dem Schlusspfiff der Begegnung am 4. Oktober dieses Jahres hatten sich Karlsruher Rowdys Zugang zur Südtribüne verschafft - Lauterer Anhänger folgten von der Westtribüne und lieferten sich danach wüste Auseinandersetzungen mit den Karlsruhern.
Geldstrafe wegen Wiederholungstaten
Wegen Vergehen aus anderen Spielen muss der FCK zudem eine Geldstrafe von 5000 Euro zahlen, der KSC wurde mit einer Strafe von 20.000 Euro belegt.
Die Sanktionen gegen die Pfälzer verhängte das DFB-Sportgericht, weil in der Nachspielzeit des Heimspiels gegen 1860 München ein Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war und bei der Partie gegen Darmstadt 98 in den FCK-Blöcken mehrfach Wunderkerzen abgebrannt wurden. Die Geldstrafe gegen den KSC basiert auf dem mehrfachen Abbrennen von Pyrotechnik im Karlsruher Block beim Gastspiel in Darmstadt, was zu einer rund zweiminütigen Spielunterbrechung geführt hatte.
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