Das DFB-Sportgericht bestrafte St. Pauli, weil Fans des Klubs während des Pokalspiels beim VfB Lübeck (19. August 2016) und vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Union Berlin (26. September 2016) Pyrotechnik gezündet hatten.
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Darüber hinaus wurden aus dem Hamburger Zuschauerbereich während der Zweitligapartien gegen Arminia Bielefeld (10. September 2016) und gegen den TSV 1860 München (22. September 2016) Getränkebecher in Richtung Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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