In Zukunft werden die Aufgaben von den Rechtsanwältinnen Tanja Haug und Anja Martin als unbeteiligte Stelle außerhalb der NADA übernommen. Im Jahr 2010 hatte die NADA das Verfahren von den deutschen Sportfachverbänden übernommen.
Ein Meldepflicht- und Kontrollversäumnis kann dann durch die NADA ausgesprochen werden, wenn Athleten bei Kontrollen nicht angetroffen oder die Aufenthaltsdaten nicht ordnungsgemäß eingereicht werden. Seither hat die NADA über 4000 Verfahren eingeleitet und nahezu 2000 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse festgestellt.