Am 15. Dezember 1995 erschütterte der Europäische Gerichtshof mit dem Bosman-Urteil den Fußball. Nicht nur die damals noch üblichen Ablösesummen nach Ablauf eines Vertrages wurden damit zum Teufel gejagt, auch die Ausländerregel wurde für ungültig erklärt. Nun könnte dem Basketball ein ähnliches Szenario ins Haus stehen.
Anders als es das EU-Gesetz (Deutsche und EU-Ausländer sind auf dem Arbeitsmarkt gleich zu behandeln) zulässt, gibt es in den deutschen Profiligen bislang eine Ausländerbeschränkung. In der BBL dürfen maximal sechs Ausländer im Kader stehen. In der zweitklassigen ProA dürfen höchstens drei Ausländer gleichzeitig auf dem Parkett agieren, in der drittklassigen ProB sogar nur zwei.
Die Idee dahinter: Deutsche Talente sollen anhand von größeren Spielanteilen gefördert werden. Doch davon halten die Panthers Schwenningen, die derzeit in der Regionalliga Südwest (4. Liga) Spitzenreiter sind, nicht viel.
Viertligist droht mit Klage
Der Kader der Schwenninger umfasst vier Slowenen, zwei Bulgaren, einen Litauer, einen Ungar, einen US-Amerikaner und zwei Deutsche. Sollte der Verein wie erwartet in die ProB aufsteigen, würde eigentlich auch für die Panthers die Ausländerregelung greifen.
Doch der Klub will sich das dem Vernehmen nach nicht bieten lassen, auf das EU-Recht beharren und notfalls Klage gegen die aktuelle Regelung einreichen. Die deutschen Profi-Ligen hätten, wenn es hart auf hart kommt, sehr wahrscheinlich keine Chance.
Deshalb wurde von der 2. Liga eine Kommission eingesetzt, die bis Ende März einen Vorschlag für eine neue Regelung liefern soll. Gut möglich, dass ab der kommenden Saison in allen drei deutschen Profiligen so viele EU-Ausländer eingesetzt werden dürfen, wie es die jeweiligen Vereine wollen.