DOSB muss Schadenersatz zahlen

SID
Charles Friedek wurde 2008 nicht für Olympia in Peking nominiert
© getty

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) muss dem ehemaligen Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek (44) wegen der Nicht-Nominierung für Olympia 2008 in Peking Schadenersatz zahlen. Das bestätigte am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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Über die Höhe muss das Landgericht Frankfurt entscheiden. Friedek hatte den DOSB wegen entgangener Antritts- und Preisgelder sowie Sponsorengagen auf Schadenersatz in Höhe von mindestens 133.500 Euro verklagt.

Nach Friedeks Auffassung hatte er vor Peking die Olympia-Norm von zweimal geforderten 17 Metern innerhalb eines Wettbewerbs am 25. Juni 2008 in Wesel erfüllt. Das erkannte der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) allerdings nicht an. Der Verband verlangte die Weite bei zwei verschiedenen Wettkämpfen.

Friedeks Anwältin Brunhilde Ackermann hatte die offenbar schwammige Formulierung stets angeprangert: "Zweimal 17 Meter, das heißt zweimal 17 Meter. Das heißt nicht in zwei verschiedenen Veranstaltungen." Friedek war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

B-Norm erfüllt

Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main 2011 dem heutigen Trainer Friedek zunächst eine hohe Summe zugesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Urteil im Dezember 2013 auf und versagte ihm eine Entschädigung.Die Vorinstanz hatte nach Auffassung des OLG die Nominierungsrichtlinien falsch ausgelegt.

Nun stellte sich der Bundesgerichtshof aber endgültig auf Friedeks Seite und erklärte: "Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sind die Nominierungsrichtlinien des Beklagten bei dem gebotenen objektiven Verständnis dahin auszulegen, dass der Kläger die Olympianorm im Dreisprung mit dem zweimaligen Erreichen der B-Norm in einem Wettkampf erfüllt hatte."

Der DLV hatte vor den Olympischen Spielen in London die Konsequenzen aus dem Rechtsstreit gezogen. "Als Folge der juristischen Auseinandersetzung haben wir unsere Nominierungsrichtlinien bereits so formuliert, dass sie außerhalb jeder Diskussionen liegen", sagte DLV-Präsident Clemens Prokop dem SID nun.

Auf Druck des Sportschiedgerichts

Prokop, selbst Jurist, geht zudem nicht davon aus, dass der DOSB die Schadenersatzforderung an den DLV weiterleitet. Schließlich habe der DLV Friedek dem DOSB zur Nominierung für Peking vorgeschlagen.

Dies geschah allerdings nur auf Druck des Deutschen Sportschiedsgerichts, das Friedek schon 2008 Recht gegeben hatte. Aber der DOSB nominierte ihn dennoch nicht.

Mit dem Einspruch in einem Eilverfahren gegen die Entscheidung scheiterte Friedek kurz vor den Sommerspielen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Ein Jahr später beendete Friedek seine Karriere, aber kämpfte weiter um sein Recht. Nun darf er auf bis zu 133.500 Euro Schadenersatz hoffen.

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