Sharapovas Anhörung am 18. Mai

SID
Maria Sharapova könnte freigesprochen werden
© getty

Maria Sharapova muss sich am 18. Mai vor dem zuständigen Gremium des ITF wegen der verbotenen Einnahme von Meldonium verantworten. Die ITF setzte den offiziellen Anhörungstermin für Mittwoch an und stellte ein Urteil noch im Juni in Aussicht - damit könnte sie im günstigsten Fall in Wimbledon spielen.

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Ein Freispruch der 29-Jährigen ist durchaus möglich, sofern Sharapova beweisen kann, dass sie das verbotene Medikament tatsächlich aus medizinischen Gründen nehmen musste. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA in Person ihres designierten Generaldirektors Olivier Niggli hatte Ende April allerdings auf eine Verurteilung gedrängt. Niggli hatte erklärt, dass die Werte in Scharapowas Tests "eindeutig" seien. Die Entscheidung über eine Sperre obliegt aber allein der ITF.

Sharapova hatte in einer aufsehenerregenden Pressekonferenz am 8. März ihren positiven Dopingtest von den Australian Open öffentlich gemacht. Allerdings gab sie damals nur zwischen den Zeilen zu, das seit dem 1. Januar 2016 verbotene Medikament auch danach noch konsumiert zu haben. Dennoch wurde sie mit Wirkung vom 12. März provisorisch suspendiert.

Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass Meldonium innerhalb weniger Tage vom Körper restlos abgebaut wird. Dies stellte sich inzwischen offensichtlich als Irrtum heraus, die Dauer des Abbaus kann demnach sogar Monate betragen. Daher dürfen Athleten die vor dem 1. März 2016 mit weniger als einem Mikrogramm des Herzmittels erwischt worden waren, auf Gnade hoffen.

Maria Sharapova im Steckbrief

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