"Das ist mein derzeitiger Kenntnisstand", sagte Landgerichts-Vizepräsident Herbert Anderer am Mittwoch.
Anderer bestätigte, dass derzeit über einen "Ablehnungsantrag" der Anwälte Amerells gegen alle drei Richter der 1. Zivilkammer beraten werde. Das Ergebnis der Beratungen über die Kammer um den vorsitzenden Richter Alexander Meinhof steht laut Anderer aber noch nicht fest.
Ursprünglich sollte eine Entscheidung am 18. April verkündet werden. Durch die Befangenheitsänträge der Anwälte Amerells konnte dieser Termin aber nicht eingehalten werden.
Vergleich käme Kempter entgegen
Zuletz war bekannt geworden, dass Amerell in der juristischen Auseinandersetzung offenbar schlechte Karten besitzt. Das Landgericht hat beiden Kontrahenten im Schiedsrichter-Skandal einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der Kempter entgegenkommt.
Demnach müsste Amerell auf seine Schadenersatzforderung in Höhe von 150.000 Euro verzichten.
Zudem sieht der Vergleichsvorschlag vor, dass beide Parteien in Bezug auf E-Mails und SMS-Mitteilungen künftig Diskretion wahren, auf öffentliche Erklärungen verzichten sowie die gegenseitigen Leistungen im Schiedsrichterwesen des deutschen Fußballs respektieren und wertschätzen.Intimer Kontakt erzwungen?
Amerell, der Kempter wegen angeblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten verklagt hat, lehnt den Vergleich kategorisch ab. Kempter, der Amerell der sexuellen Belästigung bezichtigt, würde dem Vergleich nach Angaben seines Anwalts Christoph Schickhardt grundsätzlich zustimmen.
Bei dem Prozess geht es um die zentrale Frage, ob die intimen Kontakte zwischen Amerell und Kempter einvernehmlich waren oder unter dem Druck von Amerell zustande kamen.
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