In der Partie bei Darmstadt 98 am 27. November (0:0) wurden zudem in der ersten Hälfte pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Köln kann gegen das Urteil binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.
Ebenfalls belangt wurde 1860 München. Das Sportgericht hat die Löwen wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine 5000 Euro Strafe verhängt. Vor dem DFB-Pokal-Spiel beim 1. FSV Mainz 05 wurden im Münchner Fanblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist rechtskräftig.
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