Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie eine Gesetzesinitiative starten soll. Eine Verankerung im Gesetz hatte der Deutsche Olympische Sportbund bisher als nicht notwendig bezeichnet und sogar Probleme bezüglich kurzfristiger Sperren für Athleten vorausgesagt.
"Ein eindeutiges Ergebnis - für oder gegen die Verschärfung der bestehenden Strafbarkeiten - konnte wegen der unterschiedlichen Auffassungen nicht festgestellt werden. Die Bundesregierung will die Ergebnisse des Expertengesprächs nun sorgfältig auswerten", heißt es in einem Resumée des Bundesinnenministeriums. "Sollte sich gesetzgeberischer Handlungsbedarf als notwendig und Gesetzesinitiativen als rechtlich möglich erweisen, werden die erforderlichen Schritte eingeleitet. Eine Anhörung des Sports würde dann in diesem Rahmen erfolgen."
Innenminister Hans-Peter Friedrich hatte die Expertenrunde bereits im August nach Bonn einberufen. Zu ihr gehörten die Professoren Jens Adolphsen, Hansjörg Geiger, Ulrich Haas, Matthias Jahn, Artur Kreuzer, Dieter Rössner, Wolfgang Schild sowie Rico Kauerhof, außerdem Staatsanwalt Markus Müller und Rechtsanwältin Sylvia Schenk. Antworten der Experten auf die verschiedenen Fragen sollen in Kürze auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de veröffentlicht werden.