Das österreichische Unternehmen (Fischer) machte demnach von einer Anti-Doping-Klausel im hochdotierten Kontrakt mit der siebenmaligen Weltmeisterin Gebrauch.
"Alle unsere Verträge beinhalten eine Anti-Doping-Klausel", zitierte TV2 aus einer Email des Herstellers. Diese käme im Fall Therese Johaug nun zur Anwendung.
Am Freitag hatte das Schiedsgericht des norwegischen Sportbundes die Sperre ausgesprochen. Das Gericht blieb dabei einen Monat unter dem von der norwegischen Anti-Doping-Agentur geforderten Strafmaß. Damit könnte Johaug an den Olympischen Winterspielen 2018 in Pyeongchang teilnehmen.
Johaug sieht sich als unschuldig an, ein Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS ist wahrscheinlich. Mehrmals hatte Johaug darauf hingewiesen, dass sie beim Gebrauch einer Lippencreme, die zur positiven Dopingprobe geführt haben soll, ihrem Arzt Fredrik Bendiksen vertraut habe.